Generalinspektion von
Leichtflüssigkeitsabscheider & Fettabscheider

Wir sind Ihr spezialisierter Fachbetrieb für die 

Generalinspektion Ihrer Abscheideranlage.

Ob in Tankstellen, Kfz-Betrieben, Speditionen oder Großküchen: Überall, wo Öle, Fette oder Mineralölprodukte anfallen, verrichten
Abscheideranlagen ihren Dienst zum Schutz des Abwassers. 

 

Um die Einhaltung der gesetzlichen Einleitungsgrenzwerte sicherzustellen, sind diese Anlagen regelmäßig auf ihre Dichtheit und Funktion zu prüfen.

 

Wir führen die Generalinspektion von Abscheideranlagen (Ölabscheider gemäß  DIN 1999-100:2016-12 sowie Fettabscheideranlagen gemäß DIN 4040-100:2016-12) in Verbindung mit der Dichtheitsprüfung der Zulaufleitungen gemäß DIN 1986-30/DIN EN 1610  für Sie durch – und beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die Planung und den sicheren Betrieb von Abscheidernanlagen.

 

Die Generalinspektion ist gesetzlich vor Inbetriebnahme einer Abscheideranlage und danach in der Regel aller fünf Jahre nach vorheriger Komplettentleerung und Reinigung vorgeschrieben. 

Prüfumfang

 

Angaben über den Ort der Prüfung, den Anlagenbetreiber, Auftraggeber, den Prüfer und die zuständige Behörde

 

Nachweis der Sicherheit gegenüber dem Austritt von Leichtflüssigkeiten aus der Anlage durch Ermittlung der erforderlichen Überhöhung und/oder der Funktion der Warnanlage

 

Beschreibung des baulichen Zustandes und der Dichtheit der Anlage

 

Angaben zum Zustand der Innen-wandflächen und Beschichtungen, der Einbauteile (Koaleszenzmaterial, Schwimmer, Verschlußeinrichtungen) und ggf. vorhandener elektrischer Einrichtungen

 

Bemessungsberechnung an Hand der angeschlossenen Schmutz- und Niederschlagswässer

 

Bei Bedarf Dichtheitsprüfung des Zulaufsystems gemäß DIN 1986-30 (der Prüfzyklus für gewerbliche Abwässer vor einer Abwasserbehandlungsanlage beträgt analog zur Generalinspektion in der Regel fünf Jahre)

 

Dichtheitsprüfung

 

Die Dichtheitsprüfung aller Anlagenteile ist ein wichtiger Bestandteil der Generalinspektion.

 

Bei im Erdreich eingebauten Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen wird der gesamte Bereich auf Dichtheit geprüft, der sowohl im normalen Betriebszustand als auch beim Wirksamwerden der selbsttätigen Verschlußeinrichtung (Schwimmer, Verschlußklappe) oder einem Rückstau in der örtlichen Kanalisation mit Rohabwasser bzw. Leichtflüssigkeit beaufschlagt werden kann. Dies ist in der Regel der gesamte Innenbereich vom Schlammfangzulauf bis zum Abscheiderablauf einschließlich der Schachtaufbauten bis Oberkante der niedrigsten Abdeckung.

Prüfergebnis

 

Die Ergebnisse der Generalinspektion werden in einem Prüfbericht mit Fotodokumentation zusammengefasst.

 

Unser Prüfbericht ist klar und auch für den Laien verständlich aufgebaut.

 

Die Prüfergebnisse werden dem Betreiber noch am Tag der Prüfung vor Ort erläutert.

 

Mängel an der Abscheideranlage (technische Mängel) oder dem Betrieb (Ordnungsmängel) werden von uns aufgezeigt und Hilfestellung zur Mängelbeseitigung angeboten.

 

Bei Bedarf erfolgt die Erstellung eines mit dem Anlagenbetreiber abgestimmten Sanierungskonzeptes.

 

Eine Weitergabe der Prüfergebnisse an Dritte ohne die Zustimmung des Auftraggebers erfolgt durch uns ausdrücklich nicht.

 

Wir erinnern Sie rechtzeitig an den Termin der nächst fälligen Prüfung

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Kontakt.

Telefon: 04465/1853

 

E-Mail: info@oetjengerdes-umweltservice.de

 

Industriestraße 33, 26446 Friedeburg

 

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